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description | Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch im Beschäftigungsverbot Anspruch auf ihren Arbeitslohn – selbst dann, wenn sie die Arbeitsstelle nie antreten konnten. Die während des Beschäftigungsverbots zu zahlenden Bezüge kann sich der Arbeitgeber von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse zurückholen. |
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