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Lohnanspruch im Beschäftigungsverbot während der S
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Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch im Beschäftigungsverbot Anspruch auf ihren Arbeitslohn – selbst dann, wenn sie die Arbeitsstelle nie antreten konnten. Die während des Beschäftigungsverbots zu zah
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Lohnanspruch im Beschäftigungsverbot während der S
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch im Beschäftigungsverbot Anspruch auf ihren Arbeitslohn – selbst dann, wenn sie die Arbeitsstelle nie antreten konnten. Die während des Beschäftigungsverbots zu zahlenden Bezüge kann sich der Arbeitgeber von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse zurückholen.
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Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch im Beschäftigungsverbot Anspruch auf ihren Arbeitslohn – selbst dann, wenn sie die Arbeitsstelle nie antreten konnten. Die während des Beschäftigungsverbots zu zahlenden Bezüge kann sich der Arbeitgeber von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse zurückholen.
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